Ars Vivendi FitnessClub
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Gesundheitsförderung – unterstützt durch die Krankenkasse

Seit der Gesundheitsreform von 2000 verpflichten sich die gesetzlichen Krankenkassen, Leistungen der Primärprävention im Rahmen des § 20 Sozialgesetzbuch V (SGB) verstärkt zu fördern. Angebote der Primärprävention sollen vor allem gesunden Menschen helfen, ihre Gesundheit zu erhalten, indem sie eine Einstiegshilfe zu regelmäßigen, gesundheitsfördernden Maßnahmen bieten.

Eine weitere Möglichkeit zu geförderten Bewegungsprorammen bietet der Rehasport
gemäß § 43 SGB V. Dieser richtet sich vor allem an bereits erkrankte Menschen oder bestimmte Risikogruppen. Hierzu ist eine gezielte Überweisung durch einen behandelnden Arzt erforderlich.

Sowohl Bewegungsprogramme nach § 20 SGB V, als auch nach § 43 SGB V können im Ars Vivendi Club durchgeführt werden, im Bereich der Primärprävention sind – je nach Krankenkasse - beispielsweise Bezuschussungen von bis zu 360,- Euro alle 12 Monate möglich.

AOK GEK - Gmünder ErsatzKasse BARMER Ersatzkasse

DAK TK - Techniker Krankenkasse

 

Gesundheitsförderung durch die Krankenkasse
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